Rehasport
Mit dem Rehasport ermöglicht Ihnen Ihre Krankenkasse den Zugang zu einem gesundheitsorientierten Bewegungsprogramm. Die Krankenkasse trägt die Gebühren für die ersten 50 Einheiten. Eine Verordnung für Rehasport erhalten Sie bei entsprechender Indikation von den Orthopäden oder Hausärzten in der Städteregion. Rufen Sie uns an falls Sie eine Verordnung erhalten haben und diese von Ihrer Krankenkasse genehmigtwurde.
Präventionskurse
Der Präventionssport ist im § 20 SGB V (Sozialgesetzbuch) geregelt. Er dient der Gesundheitsvorsorge. Bewegung ist ein wichtiger gesundheitlicher Schutzfaktor, beugt Erkrankungen vor und hilft bei der Krankheitsbewältigung. Bewegung, Spiel und Sport können zudem die Sensibilität im verantwortungsvollem Umgang mit dem eigenen Körper fördern und damit die Fähigkeit zu individuell angemessenen Verhalten unterstützen.
Sie erreichen uns zur Terminvereinbarung unter 02404- 957 99 70.
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All diese Informationen helfen uns Ihren ersten Kontakt individueller, gezielter und persönlicher zu gestalten.